Der islamische Gebetsruf sollte so selbstverständlich sein, wie Kirchenglocken
Seit dem 14.10.2022 ist an der DITIB-Zentralmoschee in Köln, der islamische Gebetsruf (Adhān) öffentlich zu hören. Der Adhān darf einmal pro Woche in einer festgelegten Uhrzeit an Deutschlands größter Moschee für maximal fünf Minuten bei höchstens 60 Dezibel ertönen. Dies entspricht der Lautstärke des normalen Straßenverkehrs.
Einerseits werden sogenannte Hinterhofmoscheen kritisiert, weil Parallelgesellschaften entstünden, aber wenn Muslim*innen ihre Gotteshäuser in die Innenstädte bauen und der Gebetsruf öffentlich zu hören ist, dann ist es den selbsternannten Islamexpert*innen auch nicht recht.
Das erinnert an einen Vergleich von Prof. Aladin El-Mafaalani. Er sagte sinngemäß: Solange kopftuchtragende muslimische Frauen in Schulen den Boden gewischt haben, hat es niemanden gestört, aber seitdem sie in den Klassen unterrichten, entstehen gesellschaftliche Widerstände.
Diese Reflexe vonseiten der Mehrheitsgesellschaft – der Autor Max Czollek spricht von Dominanzgesellschaft – sind nachvollziehbar, denn Muslim*innen fordern Mitsprache und gesellschaftliche Teilhabe. Mehr Integration geht nicht.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Muslim*innen hierzulande den Adhān hören, so wie das Läuten der Kirchenglocken. Es geht hier um die Religionsfreiheit – und gilt natürlich auch für Muslim*innen.
In Deutschland gibt es mehrere Moscheen, die seit Jahren den Adhān ausrufen, aber so viel Kritik, wie aktuell, hat es bisher nicht gegeben. Das mag an der DITIB liegen, die finanziell, strukturell und personell von Ankara abhängig ist.
Das kann und wird regelmäßig kritisiert, aber der Gebetsruf gehört nicht der DITIB oder der Türkei, sondern allen Muslim*innen. Etwa 5,5 Millionen Muslim*innen sind in Deutschland zu Hause und ihre Religion gehört dazu. Somit gehört der Islam und speziell der Adhān eben auch zu Deutschland.
Hat dir der Artikel gefallen oder hast du eine Meinung dazu? Dann kommentiere unsere Beiträge auf Facebook oder Instagram.