Meine Erfahrung als Makler: Es ist so einfach, zu diskriminieren

von | 17.03.2023 | Diskriminierung, Rassismus

Neulich bin ich umgezogen und war auf Nachmieter*innensuche, um die Kündigungsfrist zu verkürzen. Normalerweise macht diesen Job ein Makler im Auftrag des Eigentümers, aber ich habe übernommen, um schneller zu sein.

Die Wohnung habe ich über E-Bay-Kleinanzeigen und Immoscout inseriert. Es dauerte nicht lange und ich erhielt dutzende Anfragen. Ich hatte also die Qual der Wahl. An dieser Stelle könnten Vermieter*innen bereits eine Vorauswahl treffen und Bewerber*innen aufgrund gewisser Merkmale aussortieren oder behaupten, die Wohnung sei bereits vermietet.

Mein Ziel war es, allen die gleichen Chancen zu geben, unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft, Religionszugehörigkeit etc. So, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt ist. Es kamen einige Wohnungsbesichtigungen zustande. Bei Interesse, mussten die potenziellen Nachmieter*innen die Mieterselbstauskunft ausfüllen.

An dieser Stelle waren diejenigen mit schlechteren Deutschkenntnissen im Nachteil, weil das Formular umfangreich ist. Manchmal hatte ich Zeit und habe dabei geholfen, die Mieterselbstauskunft zu bearbeiten. Die meisten Vermieter*innen hätten sich diese Mühe vermutlich nicht gemacht. Solche Formulare sollten in unterschiedlichen Sprachen vorhanden sein, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten.

Danach ging die Mieterselbstauskunft an den Vermieter, der letztlich die Entscheidung getroffen hat. Leider hat niemand meiner Interessent*innen die Wohnung bekommen. Teilweise hatten sie selbst keine Interesse mehr, es fehlten Unterlagen oder das Einkommen war nicht ausreichend.

Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist zwar gesetzlich verboten, aber sie ist schwer nachzuweisen. Wenn jemand gegen eine mutmaßliche Diskriminierung vorgehen möchte, können sich Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an lokale Anlaufstellen wenden. 

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